FAQ

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Schriftlichkeit. Doch es ist auch möglich, einen schriftlichen Hinweis zu geben, dass die Kundinnen und Kunden mündlich nachfragen können. Dies bedingt, dass das Personal über die notwendigen Informationen verfügt oder jemand mit Fachkenntnissen (z. B. der Koch / die

Köchin oder eine instruierte Person) kompetent Auskunft geben kann. (Quelle BLV)

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