KENNZEICHNUNG

Der Weg zur Lancierung eines lebensmittelrechtlich korrekten Produktes erfolgt grundsätzlich in 2 Schritten, mit der Prüfung der Verkehrsfähigkeit und dem Erstellen einer korrekten Kennzeichnung der Etikette.

Verkehrsfähigkeitsprüfung

Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Herstellers bzw. Inverkehrbringers, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Bestimmte Produkte liegen im Grenzbereich zweier Produktkategorien und deren Einstufung ist immer eine Fall-zu-Fall-Betrachtung, d.h. sie müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

Die Verkehrsfähigkeit eines Erzeugnisses wird auf Basis der stofflichen Zusammensetzung und des Verwendungsziels eingeschätzt. Die Bewertung wird anhand eines Bewertungsmassstabes durchgeführt, der durch die relevanten Rechtsvorschriften definiert ist. Eine Verkehrsfähigkeitsbewertung ist nicht bindend für behördliche Entscheidungen. Sie ist jedoch wesentlich für den Hersteller oder Vertreiber von Lebensmitteln bei einer argumentativen Diskussion mit dem Vollzug für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit des Produktes auf der Ebene der rechtskonformen Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen (z.B. Verkehrsanschauung, durchschnittliche Verbrauchererwartung etc.).

Kennzeichnung

Geben Sie vorverpackte Lebensmittel an Konsumentinnen und Konsumenten ab, müssen Sie sicherstellen, dass alle obligatorischen Angaben auf der Verpackung ersichtlich sind. Dies gilt auch für im Internet angebotene Lebensmittel, d.h. die Konsumentinnen und Konsumenten müssen über die gleichen Informationen verfügen, die bei der Abgabe vor Ort zur Verfügung gestellt werden (siehe Art. 44 LGV).

Verpackungen von Lebensmitteln müssen Angaben über Zutaten, Sachbezeichnung, Hersteller, Allergene, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum etc. enthalten. Es steht Ihnen frei, neben den rechtlichen Anforderungen zusätzliche Informationen anzugeben, wie z.B. Health Claims. Diese dürfen aber nicht täuschend sein. Die rechtlichen Anforderungen zur Kennzeichnung findet sich in der Schweiz in der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV).

FQM Consulting GmbH schätzt die Verkehrsfähigkeit eines Erzeugnisses auf Basis der stofflichen Zusammensetzung und des Verwendungsziels ein und überprüft oder erstellt die Kennzeichnung Ihrer Produkte gemäss Schweizer Lebensmittelrecht, so dass Ihre Etikette sämtliche vorgeschriebenen Angaben aufweist. Auf Wunsch werden auch Abklärungen zu freiwilligen Werbeangaben gemacht, die im Zusammenhang mit dem Lebensmittelrecht stehen (wie z.B. Health Claims).

Die Prüfung der Verkehrsfähigkeit oder Kennzeichnung kann auch separat in Auftrag gegeben werden.

  • Rechtliche Abklärungen für neue Produkte und deren Inhaltsstoffe
  • Rechtliche Abklärungen für neue Verfahren
  • lebensmittelrechtlich korrekte Etiketten
  • Kennzeichnungstext, den Sie direkt für das Erstellen der Etikette verwenden können

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