NOVEL FOOD

Seit der Totalrevision des Schweizer Lebensmittelrechts, welches am 1. Mai 2017 in Kraft getreten ist, ist es erlaubt, Lebensmittel in Verkehr zu bringen, sofern sie sicher sind und den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen neu nicht mehr in einer Verordnung umschrieben oder durch das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) bewilligt sein. Ausgenommen davon sind neuartige Lebensmittel (Novel Food).

Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr Verwendung fanden (vgl. Art. 15 LGV). Da sie zumindest auf dem heimischen Speiseplan neu sind, gibt es keine ausreichende Erfahrungsbasis im Hinblick auf ihre Sicherheit und Verträglichkeit. Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien von Novel Food:

  • Neuartige traditionelle Lebensmittel
  • Neuartige Lebensmittel

Neuartige traditionelle Lebensmittel sind Lebensmittel, die ausserhalb der Schweiz und der EU traditionell verzehrt werden (z.B. Cañihua).

Wir unterstützen Sie bei der Abklärung, wann und wo eine Bewilligung notwendig ist und welche Lebensmittel bewilligt werden müssen. Wir begleiten Sie im Bewilligungsverfahren für neuartige Lebensmittel. Dies umfasst:

  • Abklären des Novel Food Status
  • Unterstützung beim Zusammenstellen der vollständigen, korrekten Dokumentation zur Einreichung der Eintretensabklärung
  • Unterstützung beim Zusammenstellen der Unterlagen und Belege für das Einreichen zur materiellen Beurteilung des Gesuches
  • Sicherstellen, dass neuartige Lebensmittel korrekt auf den Markt gebracht werden.
  • Unterstützen beim aufwendigen Verfahren bis zur Bewilligung des Novel Food

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