1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Weiterbildungsveranstaltungen, welche von Mitarbeitern der FQM Consulting GmbH durchgeführt werden.
2. Zulassung
Weiterbildungsveranstaltungen stehen interessierten Personen gemäss der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung offen. Teilnahmevoraussetzung für alle Weiterbildungsveranstaltungen ist, dass die Weiterbildungskosten, bzw. der erste in Rechnung gestellte Teilbetrag, bezahlt ist. Die Zulassungsvoraussetzungen sind den jeweiligen Detailprogrammen zur Weiterbildung zu entnehmen. Über die Zulassung zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung entscheidet die Veranstaltungsleitung.
3. Anmeldung
Schriftliche Anmeldungen als auch Online-Anmeldungen sind verbindlich. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmende, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie von den Veranstaltungsbedingungen gemäss Ausschreibung Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Die Anzahl der Plätze einer Weiterbildungsveranstaltung ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Regel nach zeitlicher Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Veranstaltungsleitung kann aber auch andere Aufnahmekriterien anwenden, z.B. zur Sicherstellung ausgewogener Gruppenzusammensetzungen im Sinne bestimmter Kompetenzen oder Berufserfahrung. Über Anmeldungen nach Anmeldeschluss entscheidet die Veranstaltungsleitung.
4. Preisangaben
Die für eine Weiterbildungsveranstaltung anfallenden Kosten und die darin enthaltenen Leistungen sind in der Veranstaltungsbeschreibung enthalten.
5. Durchführung
Wird eine minimale Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht, behält sich die FQM Consulting GmbH das Recht vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. Es besteht keine Durchführungsgarantie. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung unterrichtet.
6. Änderungen und Anpassungen
Programmänderungen sowie personelle Änderungen in einer Weiterbildungsveranstaltung bleiben vorbehalten.
7. Zahlungsmodalitäten
Die Weiterbildungskosten sind nach Erhalt der Bestätigung in der Regel vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen. Spezielle Zahlungsbedingungen der einzelnen Weiterbildungsveranstaltungen bleiben vorbehalten. Werden die Weiterbildungskosten nicht fristgerecht bezahlt, kann der Besuch der Veranstaltung verweigert werden. Die Pflicht zur Bezahlung der Weiterbildungskosten bleibt davon unberührt.
8. Abmeldung, Nichterscheinen, Abbruch oder Ausschluss wegen ausstehenden Weiterbildungskosten
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
- Erfolgt die Abmeldung vor dem Anmeldeschluss, so ist diese ohne Kostenfolge.
- Für Abmeldungen nach Anmeldeschluss wird die Hälfte der Weiterbildungskosten verrechnet, sofern kein Ersatzteilnehmender gebracht werden kann.
- Bei Abmeldung nach Beginn der Weiterbildung, Nichterscheinen, Abbruch der Teilnahme oder Ausschluss wegen ausstehenden Weiterbildungskosten ist der volle in Rechnung gestellte Betrag geschuldet. Bei aussergewöhnlichen, unverschuldeten Härtefällen (z.B. Todesfall in der Familie, Erkrankung mit Arztzeugnis, Unfall) kann die FQM Consulting GmbH auf die Zahlung der Weiterbildungskosten teilweise oder ganz verzichten. Der Verzicht auf die Kosten der Weiterbildung liegt ganz im Ermessen der FQM Consulting GmbH.
9. Datenschutz
Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmende das Einverständnis, dass für die Organisation der Weiterbildung persönliche Daten elektronisch erfasst werden. Aus diesen Daten werden beispielsweise Klassenlisten und E-Mail-Verteiler erstellt, die den Weiterbildungsleitenden und Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden. Während der Weiterbildung werden im Zusammenhang mit der Weiterbildung unter Umständen vertrauliche oder dem Datenschutz unterliegenden Informationen ausgetauscht. Der Teilnehmende verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten. Die Verpflichtung gilt über den Abschluss der Weiterbildung hinaus.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug.
11. Inkraftsetzung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten für Neuanmeldungen und in gegenseitiger Vereinbarung für eingeschriebene Weiterbildungsteilnehmende, ab 1. Juni 2020, in Kraft.

