Ziel der Verkehrsfähigkeitsprüfung ist es, bei der Lancierung eines Produktes die rechtlichen Anforderungen korrekt einzuhalten. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Herstellers bzw. Inverkehrbringers, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. FQM Consulting steht Ihnen dabei mit dem Fachwissen zur Seite.
Bestimmte Produkte liegen im Grenzbereich zweier Produktkategorien und deren Einstufung ist immer eine Fall-zu-Fall-Betrachtung, d.h. sie müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Folgende Punkte werden unter anderem geprüft (die Liste ist nicht abschliessend):
- Handelt es sich um ein Lebensmittel? (Abgrenzung Lebensmittel / Heilmittel)
- Handelt es sich um ein Novel Food?
- Sind die Zutaten zulässig?
- Ist die Menge der Zutaten zulässig?
- Werden zulässige Health Claims angepriesen?
Die Verkehrsfähigkeit eines Erzeugnisses wird auf Basis der stofflichen Zusammensetzung und des Verwendungsziels eingeschätzt. Die Bewertung wird anhand eines Bewertungsmassstabes durchgeführt, der durch die relevanten Rechtsvorschriften definiert ist.
Weitere rechtliche Anforderungen hinsichtlich Kennzeichnung, Produktbeschreibung und Werbeaussagen sind zu beachten, weshalb in der Regel gleichzeitig auch die Etikette (siehe Kennzeichnung) geprüft wird.
Wir schätzen die Verkehrsfähigkeit eines Erzeugnisses auf Basis der stofflichen Zusammensetzung und des Verwendungsziels ein.
- Rechtliche Abklärungen für neue Produkte und deren Inhaltsstoffe
- Rechtliche Abklärungen für neue Verfahren