Lebensmittelunternehmen haben die Pflicht zur Lebensmittelhygiene. Sie müssen dafür sorgen, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts, die in ihrem Tätigkeitsbereich gelten, erfüllt werden. Sie überprüfen die Einhaltung dieser Anforderungen oder lassen sie überprüfen. Erforderlichenfalls ergreifen sie umgehend die zur Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes notwendigen Massnahmen (vgl. Art. 74 LGV).
Eine zuverlässig umgesetzte Lebensmittelhygiene ist die Grundlage jeder weiteren Massnahme für die Lebensmittelsicherheit und für das Qualitätsmanagement. Zudem ist die geforderte GHP (Gute Hygiene- und Herstellungspraxis, gute Verfahrenspraxis) betriebsspezifisch, d.h. es gibt keine allgemein gültige Vorlage. Viele Punkte orientieren sich an branchenüblichen Vorgaben, die Leitlinien und der Verhaltenskodex Code of Practice festhalten.
Zur Sicherstellung der Guten Hygienepraxis gehören insbesondere (vgl. Art. 76 LGV):
- Gestaltung, Auslegung und Umgebung
- Unterhalt, Reinigung und Desinfektion sowie Abfall-, Abwasser- und Schädlingsmanagement
- Prozessbeherrschung
- Personalhygiene
- Schulung des Personals
- betriebsinterne und -externe Transporte
- Kennzeichnung von Rohstoffen, Zwischenprodukten und Halbfabrikaten sowie die Deklaration der Endprodukte
Sie richtet sich nach dem international gültigen Regelwerk FAO / WHO Codex Alimentarius.
Die Gute Herstellungspraxis orientiert sich an den branchenüblichen Vorgaben und umfasst Verfahren, die gewährleisten, dass aus Rohstoffen und Halbfabrikaten Produkte entstehen, die sicher und nicht täuschend sind (vgl. Art. 77 LGV).
Wir geben Empfehlungen zu den branchenüblichen Umsetzungen, zeigen Ihnen auf, was genau das Schweizer Lebensmittelrecht von Ihnen fordert und unterstützen Sie in einer konformen Dokumentation.
- korrekte Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen
- Erarbeiten einer Basis für das Einführen weiterer Instrumente der Selbstkontrolle wie z.B. das HACCP-Konzept
- betriebliches Umdenken gemäss Best Praxis, damit die tagtäglich im Betrieb gelebt wird