VERPACKUNGSMATERIAL

Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, unterliegen in der Schweiz klaren gesetzlichen Anforderungen. Ob Beutel, Schalen, Flaschen oder Innenbeschichtungen: Sobald ein Verpackungsmaterial direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss es sicher, hygienisch und gesetzeskonform sein.

Unternehmen, die solche Materialien herstellen, importieren, vertreiben oder verwenden, tragen eine besondere Verantwortung – sowohl gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten als auch gegenüber Behörden und Geschäftspartnern.

Ein zentrales Element dabei ist ein funktionierendes Selbstkontrollsystem sowie die Vorlage einer vollständigen und aktuellen Konformitätserklärung, welche die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben nachweist.

Rechtliche Anforderungen

Verpackungsmaterialien, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, gelten als Gebrauchsgegenstände im Sinne des Lebensmittelrechts und unterliegen daher der Selbstkontrollpflicht nach Art. 75 lit. b LGV (Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Es muss eine schriftliche Konformitätserklärung für alle Materialien vorliegen, die bestätigt, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind (z. B. hinsichtlich zugelassener Stoffe, Migrationsgrenzwerte und Reinheit der Materialien).
  • Alle verwendeten Materialien müssen rückverfolgbar sein – vom Lieferanten bis zur Anwendung.
  • Spezifikationen, Prüfberichte und Lieferantenerklärungen müssen vorhanden und aktuell sein.
  • Die Warenannahme und -abgabe von Verpackungsmaterialien muss kontrolliert und dokumentiert erfolgen.
  • Ein dokumentiertes Selbstkontrollkonzept muss bestehende Risiken erfassen, geeignete Kontrollen definieren und deren Einhaltung sicherstellen.
  • Im Falle von Beanstandungen oder Risiken muss eine strukturierte Organisation für Rücknahmen und Rückrufe bestehen.
  • Mitarbeitende müssen über klare Anweisungen verfügen und entsprechend geschult sein.

Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob die Materialien selbst produziert oder zugekauft werden – auch Handelsbetriebe sind in der Pflicht.

Warum wir Ihr idealer Partner sind

Wir unterstützen Sie dabei, die lebensmittelrechtlichen Anforderungen für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt rechtssicher und effizient umzusetzen. Dabei verbinden wir fundiertes Fachwissen mit langjähriger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betrieben entlang der gesamten Lieferkette.

Unsere Arbeitsweise ist praxisorientiert, klar strukturiert und auf Ihre betrieblichen Abläufe abgestimmt.

Was Sie von uns erwarten können:

  • Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Konformitätserklärungen
  • Einbindung der Guten Herstellungspraxis (GHP): Wir unterstützen Sie dabei, Herstellungs- und Kontrollprozesse so zu gestalten, dass Ihre Produkte dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Hilfestellung beim Aufbau oder bei der Optimierung Ihres Selbstkontrollsystems
  • Begleitung im Austausch mit Behörden oder im Fall von Beanstandungen
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden zu Anforderungen im Umgang mit FCM

Unsere Leistungen für Sie

Wir bieten Ihnen gezielte Unterstützung rund um Ihre Verantwortung als Anbieter oder Verwender von lebensmittelkontaktierenden Verpackungen:

  • Prüfung und Erstellung von Konformitätserklärungen nach geltendem Recht
  • Einführung oder Optimierung der Guten Herstellungspraxis (GHP)
  • Aufbau oder Überarbeitung Ihres Selbstkontrollkonzepts
  • Unterstützung bei der Dokumentation und Rückverfolgbarkeit
  • Begleitung bei Rückrufen oder Reklamationen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
  • Schulungen und interne Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden zu FCM-relevanten Themen

Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Verpackungslösungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – nachvollziehbar, dokumentiert und praxisnah umgesetzt.

Nützliche Links

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