NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL

Als Hersteller, Importeur oder Anbieter von Nahrungsergänzungsmittel tragen Sie die Verantwortung für ein sicheres, korrekt gekennzeichnetes und rechtskonformes Produkt. In der Schweiz ist dafür keine Produktnotifikation nötig – umso wichtiger ist es, dass Sie sämtliche gesetzlichen Anforderungen eigenverantwortlich erfüllen.

Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Markteinführung und unterstützen Sie dabei, Ihre Produkte rechtssicher und erfolgreich auf den Markt zu bringen.

Was Sie als Anbieter wissen müssen

  • Volle Verantwortung bei Ihnen
    Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung und gesetzeskonforme Vermarktung liegen in Ihrer Hand.
  • Pflicht zur Selbstkontrolle
    Sie müssen sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften des Lebensmittelrechts eingehalten werden.
  • Amtliche Kontrollen möglich
    Kantonale Vollzugsbehörden führen Stichproben durch – bei Mängeln drohen Beanstandungen und Meldungen.
  • Keine Produktnotifikation erforderlich
    Zwar müssen Nahrungsergänzungsmittel nicht gemeldet werden – Ihr Betrieb jedoch schon.
  • Kennzeichnungspflichten beachten
    Die Kennzeichnung muss den Vorgaben der LIV entsprechen; bei Nahrungsergänzungsmitteln zusätzlich jenen der VNem und ggf. Anhang 14 LIV (Gesundheitsangaben).
  • Klare Abgrenzung zu Arzneimitteln
    Keine pharmakologische Wirkung oder Heilversprechen! Die Beurteilung erfolgt gesamthaft – Zusammensetzung, Dosierung, Zweck und Aufmachung zählen.
  • Onlinehandel unterliegt denselben Regeln
    Auch im E-Commerce gilt das Schweizer Lebensmittelrecht uneingeschränkt.

Warum wir Ihr idealer Partner sind

  • Rechtssicherheit von Anfang an
    Wir begleiten Sie durch alle regulatorischen Anforderungen – von der Produktidee bis zur Auslobung.
  • Risikominimierung durch Fachwissen
    Unsere Prüfungen helfen, Abmahnungen, Rückrufe und Imageschäden zu vermeiden.
  • Klare, transparente Kommunikation
    Wir sorgen dafür, dass Ihre Produktinformationen verständlich und gesetzeskonform sind – für Ihre Kunden und für die Behörden.

Unsere Leistungen für Sie

  • Produktkonzeption nach Recht und Markt
    Bewertung von Zutaten, Zusatzstoffen, Höchstmengen und rechtlicher Abgrenzung zu Arzneimitteln.
  • Kennzeichnungs- und Claims-Check
    Prüfung von Etiketten, Verpackungen und Gesundheitsangaben gemäss LIV und VNem.
  • Online-Compliance
    Analyse und Optimierung von Webshop-Texten, Produktbeschreibungen und Werbeaussagen.
  • Selbstkontrollsystem und Meldepflichten
    Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Selbstkontrollpflicht und Betriebsmeldung.

Individuelle Beratung für langfristige Sicherheit

Jedes Produkt ist einzigartig – ebenso wie die rechtlichen Herausforderungen. Für eine rundum sichere Umsetzung empfehlen wir eine persönliche Beratung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Nahrungsergänzungsmittel dauerhaft rechtlich unbedenklich bleibt.

Ihre Kontaktaufnahme freut uns!

Wenden Sie sich an FQM Consulting GmbH und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

NAHRUNGS-ERGÄNZUNGSMITTEL

Referenzen

Überprüfung von Nahrungsergänzungsmittel aus dem EU-Raum für den Schweizer Markt

Rechtliche Prüfung von Zusammensetzung, Kennzeichnung und Auslobung natürlicher Nahrungsergänzungsmittel im Hinblick auf die Anforderungen des Schweizer Lebensmittelrechts. Ziel war die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit sowie die Identifikation notwendiger Anpassungen für eine rechtskonforme Markteinführung in der Schweiz.

Im Auftrag von: Unternehmen aus Spanien – Entwicklung natürlicher Nahrungsergänzungsmittel

Dauer: projektbezogen

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Unterstützung bei der Rezepturentwicklung, Kennzeichung und Vermarktung von Nahrungsergänzungsmittel in der Schweiz

Fachliche Begleitung bei der Entwicklung und Beurteilung von Rezepturen sowie rechtliche Prüfung von Kennzeichnung und Vermarktung gemäss den Anforderungen des Schweizer Lebensmittelrechts. Ziel war die rechtssichere Positionierung der Produkte sowie die erfolgreiche Markteinführung im Schweizer Markt.

Im Auftrag von: Schweizer Handelsunternehmen mit 2 Mitarbeitenden

Dauer: projektbezogen

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Erstellung und Implementierung eines Selbstkontrollkonzeptes für einen Handelsbetrieb

Analyse der betrieblichen Abläufe sowie Entwicklung und Umsetzung eines praxisnahen Selbstkontrollkonzeptes gemäss den schweizerischen lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Ziel war die Sicherstellung der gesetzlichen Konformität sowie die Etablierung klarer Prozesse für Einkauf, Lagerung, Vertrieb und Rückverfolgbarkeit.

Im Auftrag von: Schweizer Handelsbetrieb mit 6 Mitarbeitenden

Dauer: 4 Monate

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