Die Schweiz hat ein strenges und komplexes Lebensmittelgesetz. Insgesamt gelten 27 verschiedene Rechtsvorschriften – von allgemeinen Vorgaben wie der Selbstkontrollpflicht bis hin zu spezifischen Regeln für einzelne Produktgruppen.
Ob Getränke, vegane Produkte oder verarbeitete Lebensmittel: Jede Kategorie unterliegt eigenen Anforderungen. Damit Sie Ihre Produkte erfolgreich und gesetzeskonform auf den Markt bringen, braucht es vor allem eines – den Überblick.
Wir unterstützen Start-ups, KMU und etablierte Anbieter dabei, sich sicher durch das Schweizer Lebensmittelrecht zu navigieren – praxisnah, effizient und individuell auf Ihr Produkt abgestimmt.
Erfolgreich und rechtssicher vermarkten
Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer Lebensmittel vertreiben, tragen Sie die volle Verantwortung für deren Sicherheit und gesetzliche Konformität. Das bedeutet:
- Ihre Produkte dürfen keine Gesundheitsgefährdung darstellen.
- Die Deklaration und Werbung müssen klar, korrekt und nicht irreführend sein.
- Sie unterliegen der Pflicht zur Selbstkontrolle – inklusive vollständiger Dokumentation und Rückverfolgbarkeit.
Ob Rezeptur, Verpackung, Etikettierung oder Marketing: Jeder Schritt entlang der Wertschöpfungskette muss den Anforderungen des Schweizer Rechts genügen. Wer hier frühzeitig richtig plant, spart später Zeit, Geld – und mögliche Beanstandungen.
Ihr richtiger Partner
Wir wissen, wie anspruchsvoll der Weg zur gesetzeskonformen Vermarktung sein kann – vor allem, wenn Ressourcen knapp sind oder Fachwissen fehlt. Unsere Stärke: Wir kombinieren fundiertes Know-how im Schweizer Lebensmittelrecht mit langjähriger Praxiserfahrung in der Beratung von Unternehmen jeder Grösse.
Unsere Expertise
- Wir sprechen Ihre Sprache – verständlich, direkt und praxisnah.
- Wir denken unternehmerisch – mit Fokus auf Machbarkeit und Effizienz.
- Wir handeln vorausschauend – damit Rückrufe, Abmahnungen oder Imageschäden gar nicht erst entstehen.
Unser Ziel ist Ihr Erfolg: rechtssicher, nachhaltig und individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt.
Implementierung eines Selbstkontrollkonzeptes als Basis für die Zertifizierung nach FSSC 22000
Erarbeitung und Umsetzung eines praxisnahen Selbstkontrollkonzeptes gemäss den schweizerischen lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Ziel war die Schaffung einer rechtssicheren und auditfähigen Grundlage für die FSSC-22000-Zertifizierung, entwickelt in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Betriebs.
Im Auftrag von: Schweizer KMU mit ca. 12 Mitarbeitern – Herstellung von Schokolade und Produzent von süssen Werbeartikeln
Dauer: 12 Monate
Vorbereitung und Begleitung einer FSSC 22000-Zertifizierung
Planung, Umsetzung und Begleitung aller erforderlichen Schritte zur erfolgreichen FSSC-22000-Zertifizierung. Fokus auf den Aufbau eines praxistauglichen, auditfähigen Managementsystems unter Berücksichtigung der schweizerischen lebensmittelrechtlichen Vorgaben sowie der spezifischen Anforderungen einer Fischräucherei.
Im Auftrag von: Schweizer KMU mit ca. 80 Mitarbeitern – Fischräucherei
Dauer: 15 Monate
Erstellung und Umsetzung eines HACCP-Konzeptes
Analyse der bestehenden Prozesse sowie Entwicklung und Implementierung eines praxisnahen HACCP-Konzeptes. Ziel war die systematische Identifikation und Beherrschung lebensmittelsicherheitsrelevanter Risiken sowie die nachhaltige Integration des Konzeptes in den laufenden Produktionsbetrieb.
Im Auftrag von: Schweizer KMU mit ca. 200 Mitarbeitern – Hersteller von Convenience Produkte
Dauer: 5 Monate

