KOSMETIKA

Kosmetika wie Hautpflege, Haarpflege, dekorative Kosmetik, Körperpflege, Zahnpflege, Sonnenschutz sowie Parfüms & Düfte unterliegen in der Schweiz klar geregelten Anforderungen – unabhängig davon, ob sie hergestellt, importiert oder vertrieben werden. Als verantwortliches Unternehmen sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihre Produkte gesundheitlich unbedenklich sind, korrekt gekennzeichnet und vollständig dokumentiert sind.

Die Einhaltung dieser Anforderungen ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung: Sie ist ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung und dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Zu den Kernanforderungen gehören eine fundierte Sicherheitsbewertung, die Umsetzung der Guten Herstellungspraxis (GHP), geeignete Verfahren zur Probenahme und Analyse, sowie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit – inklusive klar geregelter Rücknahme- und Rückrufprozesse.

Ein strukturiertes Selbstkontrollkonzept unterstützt Sie dabei, diese Vorgaben wirksam und nachvollziehbar umzusetzen – und schafft gleichzeitig Vertrauen bei Kundschaft, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden.

Rechtliche Anforderungen

Ganz gleich, ob Sie Produkte für die Hautpflege, Haarpflege oder andere kosmetische Kategorien vertreiben – wer Kosmetika in der Schweiz herstellt, importiert oder verkauft, ist gesetzlich verpflichtet, die Produktsicherheit und die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen. Die Anforderungen betreffen sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch innerbetriebliche Prozesse.

Zu den zentralen Pflichten gehören:

  • Pflichten der Herstellerin, der Importeurin und der Händlerin
    Alle Beteiligte der Lieferkette – von der Herstellung bis zum Verkauf – sind für die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich.
  • Sicherheitsbewertung
    Für jedes kosmetische Produkt ist eine umfassende Sicherheitsbewertung durchzuführen und eine vollständige Produktinformationsdatei (PID) zu erstellen. Diese muss jederzeit vorgelegt werden können.
  • Prüfung der Zusammensetzung
    Die Zusammensetzung kosmetischer Mittel muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bestimmte Stoffe sind verboten oder nur unter klar definierten Bedingungen zulässig.
  • Kennzeichnung, Werbung und Täuschungsverbot
    Die Etikettierung muss vollständig und korrekt sein. Werbeaussagen dürfen nicht irreführend oder täuschend sein – insbesondere dürfen keine Heilaussagen gemacht werden.
  • Herstellung und Hygiene
    Die Herstellung kosmetischer Produkte muss unter Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GHP) erfolgen. Dabei sind Hygienevorschriften, Qualitätskontrollen und saubere Produktionsumgebungen sicherzustellen.
  • Selbstkontrolle
    Betriebe sind verpflichtet, im Rahmen der Selbstkontrolle nachzuweisen, dass ihre Produkte sicher, rückverfolgbar und rechtskonform sind. Dazu gehören interne Abläufe zur Prüfung, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit.

Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob Produkte selbst entwickelt oder fertig importiert werden.

Warum wir Ihr idealer Partner sind

Die gesetzlichen Anforderungen im Bereich kosmetischer Mittel sind vielfältig – wir unterstützen Sie dabei, diese verlässlich und nachvollziehbar umzusetzen.

Was Sie von uns erwarten können

  • einen strukturierten Überblick über die relevanten Vorschriften
  • fachlich fundierte und auf Ihren Betrieb abgestimmte Beratung
  • Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Selbstkontrolle und der korrekten Kennzeichnung – damit Ihre Produkte sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen

Unser Ziel ist es, Sie bei der Einhaltung der Anforderungen so zu begleiten, dass Sie sich auf die Qualität und Weiterentwicklung Ihrer Produkte konzentrieren können.

Unsere Leistungen für Sie

Wir begleiten Sie entlang des gesamten Produktlebenszyklus – von der Entwicklung bis zur Vermarktung:

  • Prüfung von Rezepturen und Inhaltsstoffen auf rechtliche Konformität
  • Erstellung und Prüfung von Etiketten und Pflichtkennzeichnungen
  • Bewertung von Claims und Werbeaussagen
  • Beratung zur Erstellung der Produktinformationsdatei (PID)
  • Begleitung bei der Selbstkontrolle inkl. Guter Herstellungspraxis (GHP)
  • Kommunikation mit Behörden & Unterstützung bei Beanstandungen
  • Rückruf- und Krisenmanagement

Nützliche Links

Kantonale Labor Zürich: Merkblatt Selbstkontrolle Gebrauchsgegenstände

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Verordnung über kosmetische Mittel (VKos)

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