Branchenlösungen erleichtern die Umsetzung der Selbstkontrolle in der Lebensmittelwirtschaft und stellen ein branchenspezifisches Lebensmittel-Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung. Die Konkretisierung und Umsetzung müssen jedoch in jedem einzelnen Unternehmen stattfinden.
Art. 80 LGV sieht vor, dass die Branchen Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis erstellen können, die einen verbindlichen Charakter haben. Solche Leitlinien obliegen der Genehmigung durch das BLV, werden aber nicht vom BLV zur Verfügung gestellt. Die genehmigten Leitlinien können beim verantwortlichen Verband bezogen werden.
Die Leitlinie soll der für die Lebensmittelsicherheit verantwortlichen Person als Instrument zur Gewährleistung hygienisch sicherer Produkte dienen, d.h. ihrer Sorgfaltspflicht auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen gemäss Art. 3 HyV nachzukommen.
Es gibt auch Branchen-Leitlinien, die nicht vom BLV genehmigt wurden und dementsprechend keinen verbindlichen Charakter haben, können aber als Hilfestellung zur Umsetzung der Selbstkontrolle herangezogen werden (z.B. für Haushaltgeräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, für den Transport von unverpackten Lebensmitteln u.s.w.).
Branchenleitlinien enthalten in der Regel folgende Punkte:
- Verantwortlichkeiten
- Rechtliche Vorgaben
- Wichtigste Lenkungspunkte gemäss dem HACCP-Konzept, deren Überwachung und die zu treffenden Massnahmen
- Die Durchführung und Dokumentation der Selbstkontrolle
- Ausbildungsanforderungen
- Zusammenarbeit mit der Kontrollbehörde
FQM Consulting GmbH erstellt anhand der Branchen-Leitlinien praxisnahe und betriebsspezifische Massnahmenpläne zur Umsetzung der Selbstkontrolle und führt Hygienerundgänge (Audits) durch. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihr Lebensmittelsicherheits-Handbuch und wenden die von den Branchen zur Verfügung gestellten Checklisten an. Die Branchenlösungen sollen vor Ort implementiert und umgesetzt werden.
Zur Unterstützung von Einführung und Umsetzung schulen wir Ihr Personal in allen Bereichen der Selbstkontrolle.
- Herstellen der lebensmittelrechtlichen Konformität
- Korrekte Erfüllung der Dokumentationspflicht
- Umsetzung der Selbstkontrollen durch Ihre Mitarbeiter
- Erfüllen der Kundenanforderungen