HACCP bedeutet Hazard Analysis and Critical Control Point. Das Konzept dient der Lebensmittel-Produktion und -Verarbeitung als Qualitätswerkzeug um Gefahren zu vermeiden, die Konsumenten erkranken oder verletzen könnten. Es zeichnet sich durch die klare Struktur und den präventiven Charakter aus. Dabei dient als Basis zur Integration im Betrieb eine zuverlässig funktionierende GHP (Gute Hygiene- und Herstellungspraxis).
Das Lebensmittelrecht fordert von allen Lebensmittel-Herstellern und -Verarbeitern ein HACCP-System anzuwenden. Dabei bedient sich das Konzept an den sieben Prinzipien des Regelwerks FAO / WHO Codex Alimentarius (vgl. Art. 78 und 79 LGV):
1. Grundsatz: Eine Gefahrenanalyse (engl.: hazard analysis) durchführen
2. Grundsatz: Die kritischen Lenkungspunkte (CCP) bestimmen
3. Grundsatz: Einen oder mehrere Grenzwert(e) festlegen
4. Grundsatz: Ein System zur Überwachung der CCP festlegen
5. Grundsatz: Die Korrekturmassnahmen festlegen im Falle eines nicht beherrschten CCP
6. Grundsatz: Jene Verfahren zur Verifizierung festlegen, die bestätigen, dass das HACCP-System erfolgreich arbeitet
7. Grundsatz: Eine Dokumentation einführen, die alle Vorgänge gemäss den Grundsätzen 1 bis 6 nachweist.
Diese Systematik führen wir gemeinsam mit Ihnen Schritt für Schritt im Unternehmen ein.
Wir erstellen für Ihre Produkte eine Gefahrenanalyse und erarbeiten mit Ihnen die Umsetzung der Lenkung kritischer Punkte (CCP) vor Ort. Beides sind entscheidende Faktoren für die Anwendung eines HACCP-Konzepts. Wir erstellen für Sie die Vorgabe- und Nachweisdokumente, um sie dann in Ihr bestehendes Dokumenten-Managementsystem zu integrieren.
Wir analysieren auch bestehende Konzepte von der Dokumentation bis hin zur Praxis vor Ort.
- korrekte Anwendung des HACCP-Systems, um signifikante Gefahren (CCP) im Prozess zu beherrschen
- Unterstützung in der Bildung eines HACCP-Teams mit umfassender Fachkenntnis
- Überprüfung Ihrer Verifizierungstätigkeiten
- angemessene Schulung in allen Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze gemäss Art. 2 lit. 22 HyV