Spielzeug soll Freude bereiten – aber vor allem sicher sein. In der Schweiz gelten für Spielwaren strenge gesetzliche Vorgaben, die insbesondere auf den Schutz von Kindern ausgerichtet sind.
Ob Import, Herstellung oder Verkauf: Wer Spielzeug auf den Schweizer Markt bringt, muss nachweisen, dass die Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen – sowohl hinsichtlich Sicherheit und Kennzeichnung. Ein klar strukturiertes Selbstkontrollsystem hilft Ihnen, diese Anforderungen effizient umzusetzen und gegenüber Kundschaft, Behörden und Partnern transparent darzulegen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Spielwaren rechtskonform und sorgenfrei in Verkehr zu bringen – mit fundierter Beratung, praxiserprobten Lösungen und einem klaren Fokus auf Produktsicherheit.
Sichere und geprüfte Spielzeuge
Wer Spielzeug herstellt, importiert oder vertreibt, ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Produkte:
- keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken für Kinder darstellen,
- auf mögliche Gefahren wie verschluckbare Kleinteile, scharfe Kanten oder schädliche Substanzen geprüft wurden (Risikoanalyse),
- alle gesetzlich vorgeschriebenen Konformitätsnachweise und Kennzeichnungen aufweisen,
- die relevanten technischen Sicherheitsnormen erfüllen,
- unter Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GHP) produziert werden,
- über ein nachvollziehbares System zur Rückverfolgbarkeit verfügen,
- und im Bedarfsfall einem klar geregelten Rücknahme- und Rückrufprozess unterliegen.
Ein dokumentiertes Selbstkontrollsystem hilft Ihnen, diese Anforderungen effizient und rechtssicher umzusetzen.
Warum wir Ihr idealer Partner sind
Wir helfen Ihnen, die komplexen Anforderungen des Schweizer Spielzeugrechts zu verstehen und umzusetzen – ohne Umwege, ohne Unsicherheiten.
Was Sie bei uns erhalten:
- Einen verständlichen Überblick über alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und technischen Normen
- Individuell abgestimmte Beratung für Ihre Produkttypen
- Unterstützung bei der Erstellung Ihres Selbstkontrollsystems, inklusive aller notwendigen Dokumente und Rückrufstrategien
Unser Ziel: Ihre Produkte sicher im Markt – mit minimalem Aufwand und maximaler Rechtssicherheit.
Unsere Leistungen für Sie
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Markteinführung Ihrer Spielwaren in der Schweiz:
- Bewertung der Produktsicherheit
- Prüfung der Kennzeichnung und Warnhinweisen
- Unterstützung bei der Risikobewertung
- Beratung zur Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahren
- Erstellung und Prüfung von technischen Unterlagen und Konformitätserklärungen
- Begleitung bei der Selbstkontrolle inkl. Guter Herstellungspraxis (GHP)
- Kommunikation mit Behörden & Unterstützung bei Beanstandungen
- Rückruf- und Krisenmanagement
Nützliche Links
Kantonale Labor Zürich: Merkblatt Selbstkontrolle Gebrauchsgegenstände
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

